Sitzungen und Anhörungen
Die Sitzungstermine gibt die Geschäftsstelle bekannt. Wer zu einem Tagesordnungspunkt gehört werden möchte, wendet sich an die Geschäftsstelle. Anträge auf Mittel aus dem freiwilligen Zuschussprogramm stellt der Träger; sie müssen zehn Tage vor der Sitzung vorliegen, mit Begründung, Zahlen und dem Nutzen für die Kinder.